Kleinspitze von der Schaubachhütte

CACIB

Vier durch die FCI bestätigte CACIBunter drei verschiedenen Richtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.

Vergabe der Anwartschaften:
Vergabe des CACIB (nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshund-klasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.

Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:

CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheits-Champion" von der FCI zuerkannt bekommen hatte.
Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

 

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