Der Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
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